Patient und Therapeut müssen nach den Probesitzungen gemeinsam einen Antrag auf Therapie stellen. Der Therapeut muss darin begründen, warum eine Therapie notwendig ist. Zusammen mit dem Antrag auf Therapie benötigt die gesetzliche Krankenkasse auch ein ärztliches Gutachten. Das kann ein niedergelassener Arzt nach einer allgemeinen Untersuchung erstellen. Der Bericht ist eine Garantie dafür, dass die Symptome nicht durch körperliche Probleme verursacht werden und dass keine Gründe vorliegen, die gegen eine Psychotherapie sprechen. Der Antrag auf Therapie muss zusammen mit dem ärztlichen Gutachten bei der gesetzlichen Krankenkasse eingereicht werden, bevor die Therapie beginnen kann.
Die gesetzliche Krankenkasse entscheidet auf der Grundlage eines Gutachtens über die Bewilligung der Therapie. Ein speziell ausgebildeter Gutachter bewertet den Antrag und den Arztbericht, die für ihn anonym bleiben, und entscheidet, ob eine Psychotherapie sinnvoll ist. Ist dies der Fall, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Eine Ausnahme bildet die Kurzpsychotherapie: Für die Genehmigung dieser Art von Therapie, die nur wenige Sitzungen erfordert, ist kein Gutachten erforderlich. Der Gutachter liefert der Krankenkasse lediglich die Informationen, die für die Kostenübernahme der Therapie erforderlich sind.
Die Bedingungen für die Übernahme von Therapiekosten durch Privatversicherungen können unterschiedlich sein. Privatversicherte sollten sich bei ihrem Versicherer nach dem Standardverfahren erkundigen. Kennen Sie schon Psychotherapie, Hypnose und Ernährungsberatung in Schwetzingen?