Wenn Sie Phy­sio­the­ra­pie benö­ti­gen, ste­hen Ihnen ver­schie­dene Mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung. Sie kön­nen einen Phy­sio­the­ra­peu­ten aufsuchen:

  • mit einer Über­wei­sung von einem Arzt
  • indem Sie sich direkt an einen Phy­sio­the­ra­peu­ten wenden
  • in der Pra­xis Ihres Hausarztes
  • pri­vat

Phy­sio­the­ra­pie kann manch­mal auch über arbeits­me­di­zi­ni­sche Dienste, Wohl­fahrts­ver­bände, Pati­en­ten­grup­pen und den Frei­wil­li­gen­sek­tor in Anspruch genom­men werden.

Kran­ken­gym­nas­tik im Rah­men des NHS

Kran­ken­gym­nas­tik ist im gesam­ten Ver­ei­nig­ten König­reich im Rah­men des staat­li­chen Gesund­heits­diens­tes (NHS) kos­ten­los erhältlich.

Je nach­dem, wo Sie woh­nen, kön­nen Sie sich selbst ein­wei­sen las­sen oder Sie müs­sen zuerst Ihren Haus- oder Fach­arzt auf­su­chen. Nach­dem Sie Ihre Sym­ptome mit Ihrem Arzt bespro­chen haben, kann die­ser Sie an einen Phy­sio­the­ra­peu­ten über­wei­sen. Sie kön­nen nach Phy­sio­the­ra­pie­diens­ten in Ihrer Nähe suchen, um her­aus­zu­fin­den, wohin Sie über­wie­sen wer­den können.

Selbst­über­wei­sung für NHS-Physiotherapie

In eini­gen Regio­nen des Ver­ei­nig­ten König­reichs gibt es einen Selbst­ein­wei­sungs­dienst, d. h. Sie kön­nen einen Ter­min bei einem NHS-Phy­sio­the­ra­peu­ten ver­ein­ba­ren, ohne zuerst einen Arzt auf­su­chen zu müs­sen. Dies ist jedoch nicht über­all mög­lich. Die Mit­ar­bei­ter Ihrer Haus­arzt­pra­xis, des ört­li­chen ICB (Inte­gra­ted Care Board) oder des Kran­ken­haus­ver­bun­des soll­ten Ihnen sagen kön­nen, ob dies in Ihrer Region mög­lich ist. Die Selbst­über­wei­sung eig­net sich beson­ders für Men­schen mit rela­tiv ein­fa­chen Beschwer­den wie Gelenk­schmer­zen, Zer­run­gen oder ande­ren Ver­let­zun­gen. Wenn Sie kom­ple­xere Bedürf­nisse haben — z. B. Bewe­gungs­pro­bleme, die durch einen Schlag­an­fall oder Mul­ti­ple Skle­rose (MS) ver­ur­sacht wur­den — benö­ti­gen Sie mög­li­cher­weise trotz­dem eine Über­wei­sung von einem Arzt. Schauen Sie doch mal bei Neue Phy­sio Beck­mann vorbei!

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